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Verbot der Nummernverlängerung in den Rufnummernbereichen 0180, 0900 und 0800

I. Regelungen für die Zuteilung und Nutzung von Rufnummern in den Bereichen 0180, 0900 und 0800

Nach den Bestimmungen für die Zuteilung und die Nutzung von (0)180er-, (0)900er- und (0)800er-Rufnummern erfolgt die Zuteilung dieser Rufnummern direkt durch die Bundesnetzagentur zur eigenen Verwendung des Zuteilungsnehmers. Abgeleitete Zuteilungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV) sind danach nicht mehr zulässig. Das Nutzungsrecht an zugeteilten Rufnummern dieser Rufnummernbereiche darf nicht mehr rechtsgeschäftlich an Dritte übertragen werden (siehe auch § 4 Abs. 5 TNV). Bereits erfolgte Zuteilungen dieser Art müssen zurückgenommen und gegen eine dem Nutzer als Zuteilungsnehmer zugeteilte Servicerufnummer ausgetauscht werden.

Die Nutzung einer (nicht verlängerten) Rufnummer durch den Zuteilungsnehmer für Kunden im Rahmen einer Dienstleistung ist zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass der Zuteilungsnehmer die Einrichtung der Rufnummer bei einem Betreiber eines Telekommunikationsnetzes beauftragt und er somit der Nutzer der Rufnummer bleibt. Das Nutzungsrecht ist bei (0)180er-Rufnummern in diesem Fall auflösend bedingt. Nach Abschnitt 5.3 der Bestimmungen kann der Kunde eines Diensteanbieters die Zuteilung einer dem Dienstanbieter zugeteilten (nicht verlängerten) Rufnummer beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (die Rufnummer wird im Rahmen einer Dienstleistung, bei der er Kunde ist, genutzt; der Dienstleistungsvertrag hat eine Laufzeit von mehr als 89 Tagen; während der Vertragslaufzeit ist ausschließlich der Kunde des Diensteanbieters unter der Rufnummer erreichbar; die Nummer darf nicht verlängert sein).

An die jeweilige Dienstekennzahl, so die festgelegte Struktur der Rufnummern, schließt sich eine siebenstellige, bei Rufnummern des Rufnummernbereichs (0)900x eine sechsstellige Teilnehmerrufnummer an.

Diese Neuregelung betrifft leider alle von uns kostenlos für unsere Kunden bereitgestellten Servicerufnummern aus dem AktivCall Rufnummernpool.Aus diesem Grunde bedauern wir sehr, dass AktivCall ab sofort keine kostenlosen Rufnummern mehr zur Verfügung stellen kann. Alle Kunden, welche eine kostenlose Rufnummer von AktivCall besitzen, müssen zukünftig eine eigene Servicerufnummer bei der Bundesnetzagentur  beantragen (einmalige Kosten: 25,- Euro) und gegen die bisherige kostenlose Rufnummer aus dem AktivCall-Rufnummernpool austauschen! Wir sind Ihnen gerne bei der Beantragung behilflich, der Wechsel wird von uns innerhalb eines Tages kostenlos und unbürokratisch vorgenommen.

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